Schutz von Hinweisgebern
Zusammenfassende Informationen
- Wer kann Meldung erstatten: jeder, der im Zusammenhang mit seiner Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit Kenntnis von einem rechtswidrigen Verhalten erlangt hat.
- Was gemeldet wird: Verstöße oder drohende Verstöße gemäß den geltenden und wirksamen Rechtsvorschriften.
- Wie wird gemeldet: über einen Kommunikationskanal, der die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen sowie den Schutz des Hinweisgebers und der gemeldeten Person sowie deren personenbezogener Daten gewährleistet.
Was ist der Schutz von Hinweisgebern und welchem Zweck dient er?
Im Jahr 2019 wurde auf Ebene der Europäischen Union die Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (im Folgenden auch „Richtlinie“), verabschiedet. Gemäß dieser Richtlinie ist ein wirksamer und umfassender Schutz von Whistleblowern, d. h. Personen, die rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit melden, ein wesentlicher Bestandteil der Korruptionsbekämpfung und Teil eines funktionierenden Rechtsstaats. Whistleblower sparen nicht nur öffentliche und private Finanzmittel, sondern können auch zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beitragen, Leben retten, zur Verhinderung von Umweltkatastrophen beitragen usw. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben im Zusammenhang mit der Richtlinie ihre Umsetzungsgesetze verabschiedet.
Schutz von Personen und personenbezogenen Daten
In Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten sowie den Schutz des Hinweisgebers und der gemeldeten Person wird gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und internen Vorschriften verfahren. Bei der Nutzung der Meldemöglichkeit für Verstöße hat der Hinweisgeber Anspruch auf Vertraulichkeit und weiteren Schutz. Der Hinweisgeber muss identifiziert werden.
Wie wird mit der Meldung verfahren?
Je nach Inhalt der Meldung ergreift die zuständige Person entsprechende Maßnahmen und informiert den Hinweisgeber, soweit möglich, über die Ergebnisse der einzelnen Meldungen. Eine Rückmeldung zu den Ergebnissen der Meldung wird dem Hinweisgeber innerhalb einer Frist erteilt, die für die Bewertung des Inhalts und die Einleitung entsprechender Maßnahmen angemessen ist.
Kommunikationskanäle (wie man Verstöße meldet)
Verwenden Sie für Ihre Meldung einen der folgenden Kanäle, nutzen Sie jedoch in erster Linie www.oznam.to.
Beauftragte Person:
JUDr. Robert Pecka
pecka@lexnova.cz
+ 420 737 209 716
Elektronisch unter folgenden Adressen:
www.oznam.to PIN: J6Y4
www.oznamovatel.justice.cz
Schriftlich an die Adresse:
Whistleblowing
EMONA KRONI s.r.o.
Rubešova 645/29
326 00 Pilsen